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Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Leistungen, zum Verwalterwechsel und zu Ihrem Mietverhältnis.

Verwaltungsportal

  • Das Verwaltungsportal ist Ihr persönlicher Zugang zu den Unterlagen und Vorgängen rund um Ihre Immobilie – rund um die Uhr erreichbar, per Browser und ohne Installation.

    Wir haben es selbst entwickelt, statt eine Standardlösung zuzukaufen. So bildet es ab, was in der täglichen Verwaltung tatsächlich gebraucht wird.

    Was Sie dort finden

    Dokumente – Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Beschluss-Sammlung, Teilungserklärung, Protokolle, Versicherungsunterlagen und Verträge. Digital abgelegt, durchsuchbar und auch Jahre später abrufbar.

    Kostenentwicklung – Sie sehen, wie sich die Wartungs- und Bewirtschaftungskosten Ihres Objekts über die Jahre entwickeln. Nicht nur der Betrag, sondern der Verlauf.

    Mängel und Vorgänge – Gemeldete Schäden verfolgen Sie im Portal nach: eingegangen, an den Handwerker vergeben, Termin vereinbart, erledigt. Kein Nachfragen, ob etwas untergegangen ist.

    Für wen der Zugang gedacht ist

    Eigentümer sehen die Unterlagen ihrer Gemeinschaft. Verwaltungsbeiräte erhalten zusätzliche Einsicht für ihre Prüfpflicht. Mieter in von uns verwalteten Objekten haben Zugang zu ihren Unterlagen.

    Datenschutz

    Jeder Nutzer sieht ausschließlich, was ihn betrifft. Der Zugang ist passwortgeschützt und persönlich. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Und wenn Sie lieber anrufen?

    Dann rufen Sie an. Das Portal ist ein zusätzlicher Weg, kein Ersatz für Erreichbarkeit.

Verwaltungswechsel

  • Ein Verwalterwechsel ist unkomplizierter, als viele Eigentümergemeinschaften erwarten. In der Regel dauert er von der ersten Anfrage bis zur vollständigen Übernahme drei bis vier Monate.

    1. 01
      Erstgespräch und Angebot
      Sie schildern uns Ihre Situation – Größe der Gemeinschaft, Baujahr, aktuelle Themen. Wir sehen uns die Unterlagen an und erstellen ein konkretes Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung. Kein Baukasten, sondern ein Vorschlag, der zu Ihrem Objekt passt.
    2. 02
      Beschluss in der Eigentümerversammlung
      Die Bestellung eines neuen Verwalters beschließt die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit. Der Punkt kann in einer ordentlichen Versammlung behandelt werden; bei laufender Bestellung des bisherigen Verwalters ist auch eine außerordentliche Versammlung möglich. Wir unterstützen den Verwaltungsbeirat auf Wunsch bei der Formulierung des Beschlussantrags und stellen die erforderlichen Nachweise – etwa nach § 26a WEG – rechtzeitig zur Verfügung.
    3. 03
      Verwaltervertrag
      Parallel zum Bestellungsbeschluss wird der Verwaltervertrag geschlossen. Vergütung, Laufzeit und Leistungsumfang stehen darin transparent und ohne versteckte Nebenkosten.
    4. 04
      Übernahme der Unterlagen
      Der bisherige Verwalter ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben und Rechenschaft abzulegen. Dazu gehören Beschluss-Sammlung, Teilungserklärung, Verträge, Belege und die Abrechnungsunterlagen des laufenden Wirtschaftsjahres. Wir fordern diese Unterlagen strukturiert an, prüfen sie auf Vollständigkeit und melden uns bei Ihnen, falls etwas fehlt.
    5. 05
      Konten und Zahlungsverkehr
      Bestehende Gemeinschaftskonten werden auf uns umgeschrieben – die IBAN bleibt in den meisten Fällen erhalten. SEPA-Lastschriften, Daueraufträge und laufende Verträge übernehmen wir ohne Unterbrechung.
    6. 06
      Digitale Übergabe
      Alle Unterlagen werden bei uns digital erfasst. Ab dem ersten Tag haben Sie über Ihr Eigentümerportal Zugriff auf Abrechnungen, Beschlüsse, Verträge und den Stand offener Vorgänge.

    Der bisherige Verwalter bleibt für die Jahresabrechnung des Zeitraums verantwortlich, in dem er tätig war. Wir übernehmen ab dem vereinbarten Stichtag und sorgen dafür, dass an der Schnittstelle nichts liegen bleibt.

  • Digital, aber nicht anonym.

    Wir haben unser Eigentümerportal selbst entwickelt, statt eine Standardlösung zuzukaufen. Sie sehen dort jederzeit den Stand Ihrer Abrechnung, gemeldete Mängel mit aktuellem Bearbeitungsstatus, Beschlüsse und Verträge. Was Sie nicht bekommen: ein Ticketsystem als Ersatz für Erreichbarkeit. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Objekt kennen.

    Inhabergeführt.

    Ihre Ansprechpartner sind die Geschäftsführer selbst. Entscheidungen werden nicht nach oben delegiert, und Sie erklären Ihr Anliegen nicht bei jedem Anruf neu.

    Begrenzte Portfoliogröße.

    Wir wachsen bewusst kontrolliert. Eine Verwaltung, die pro Mitarbeiter mehrere tausend Einheiten betreut, kann keine individuelle Betreuung leisten – unabhängig davon, wie gut die Software ist. Wir übernehmen nur so viele Objekte, wie wir in der zugesagten Qualität betreuen können.

    Verbindliche Reaktionszeiten.

    Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Bei Notfällen sind wir außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.

    Transparente Abrechnung.

    Die Jahresabrechnung liegt Ihnen 6 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres vor – nachvollziehbar aufgebaut, mit erläuterten Positionen statt einer reinen Zahlenkolonne. Die Entwicklung der Erhaltungsrücklage sehen Sie jederzeit im Portal, nicht erst einmal im Jahr.

    Regionale Konzentration.

    Wir sind ausschließlich in München, Oberhaching und im südlichen Umland tätig. Handwerkernetzwerk, Behördenkontakte und Ortskenntnis sind hier gewachsen. Objekte außerhalb dieses Gebiets übernehmen wir seltenst.

SEPA-Lastschriftmandat

  • Im Downloadbereich des Servicecenters finden Sie das entsprechende Formular. Bitte vollständig ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und an uns zurücksenden. Sobald das Mandat bei uns aktiviert wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

  • Ja. Sie können das Lastschriftmandat jederzeit schriftlich widerrufen. Die Mietzahlung erfolgt dann wieder per Überweisung auf das Konto, das wir Ihnen mitteilen.

Eigentümerversammlungen

  • Die ordentliche Eigentümerversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung mit Tagesordnung und allen Beschlussvorlagen erhalten Sie fristgerecht - gesetzlich mindestens drei Wochen vorher.

  • Ja. Sie können sich per schriftlicher Vollmacht durch eine andere Person - etwa den Verwalter, einen Miteigentümer oder eine Vertrauensperson - vertreten lassen. Die Vollmacht dafür finden Sie im Downloadbereich.

Ruhestörung & Lärm

  • Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn - viele Konflikte lassen sich so unkompliziert klären. Hilft dies nicht, dokumentieren Sie die Störungen detailliert (Datum, Uhrzeit, Art der Störung) mithilfe des Lärmprotokolls aus unserem Downloadbereich im Servicecenter und senden Sie es uns ausgefüllt zu.

  • Es gelten die gesetzlichen Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Zusätzliche Mittagsruhe kann in der Hausordnung geregelt sein.

  • Bei akuter, erheblicher Lärmbelästigung außerhalb der Ruhezeiten dürfen und sollen Sie die Polizei verständigen. Bitten Sie um einen Einsatzbericht - dieser ist wertvoll für die spätere Dokumentation.

Kündigung & Vertragsende

  • Die Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mietparteien eigenhändig unterschrieben werden. Eine Kündigung per E-Mail oder per Telefon ist nicht rechtswirksam.

  • Bei Wohnraummietverträgen gilt für Mieter in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt. Maßgeblich ist immer die individuelle Regelung in Ihrem Mietvertrag.

  • Ein vorzeitiger Auszug ist grundsätzlich nur mit unserer Zustimmung möglich, in der Regel über die Stellung eines geeigneten Nachmieters. Bitte nutzen Sie hierfür den Untervermietungs- bzw. Nachmieterantrag im Servicecenter.

Kautionsabrechnung

  • Nach Rückgabe der Wohnung haben wir bis zu sechs Monate Zeit für die Abrechnung der Kaution. In den meisten Fällen erfolgt die Auszahlung deutlich früher.

  • Bis die letzte Nebenkostenabrechnung für Ihren Mietzeitraum vorliegt, dürfen wir einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheitseinbehalt zurückbehalten. Der Restbetrag wird unmittelbar nach Wohnungsrückgabe/Gewerberückgabe ausbezahlt. Sollte sich die Bankverbindung Ihrer Selbstauskunft geändert haben, bitten wir Sie, die Bankverbindung über das Formular „Aktualisierung Stammdaten" im Servicecenter zu aktualisieren. Selbstverständlich können Sie uns die Bankverbindung auch in der Kündigung mitteilen.

  • Bitte hinterlegen Sie Ihre aktuelle Bankverbindung über das Formular „Aktualisierung Stammdaten" im Servicecenter, damit wir Ihre Daten korrekt pflegen können. Alternativ können Sie die Bankverbindung direkt auf Ihrem Kündigungsschreiben vermerken. Ohne aktuelle IBAN können wir die Kaution nicht auszahlen.

Untervermietung

  • Die komplette Untervermietung Ihrer Wohnung - etwa während eines längeren Auslandsaufenthalts - bedarf zwingend unserer schriftlichen Zustimmung. Bitte nutzen Sie hierfür den Untervermietungsantrag im Servicecenter.

  • Nein. Eine kurzzeitige, gewerbliche Vermietung über Plattformen wie Airbnb ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet und stellt einen Kündigungsgrund dar.

Ausgesperrt & Schlüsseldienst

  • Wir halten keinen Zweitschlüssel für Ihre Wohnung! Bitte beauftragen Sie in diesem Fall eigenverantwortlich einen Schlüsseldienst. Holen Sie sich vor Beauftragung einen Festpreis ein und meiden Sie überteuerte Notdienste. Bitte beachten Sie: Befindet sich Ihre Wohnung in einem Objekt mit Schließanlage, ist nach Verlust eines Schlüssels in der Regel eine Erweiterungsschließung erforderlich - informieren Sie uns daher umgehend.

  • Die Kosten für das Öffnen einer aus eigenem Verschulden zugefallenen Tür trägt grundsätzlich der Mieter. Holen Sie sich vor Beauftragung einen Festpreis ein und meiden Sie überteuerte Notdienste. Tipp: In vielen Fällen können die Kosten über Ihre Privathaftpflicht- oder eine separate Schlüsselversicherung erstattet werden - bewahren Sie die Rechnung daher unbedingt auf, um sie ggf. bei Ihrer Versicherung einzureichen.

Wohnungsgeberbestätigung

  • Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Sie bestätigt verbindlich Ihren Einzug.

  • Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Mieter in der Regel direkt bei der Wohnungsübergabe. Sollte später eine weitere Person - etwa ein Lebenspartner - nachträglich in die Wohnung einziehen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit Name, vollständiger Adresse und Einzugsdatum. Sie erhalten die unterschriebene Bestätigung anschließend per E-Mail oder Post.

Stromzähler & Ablesung

  • Zählernummer und Zählerstand werden bereits beim Einzug im Übergabeprotokoll dokumentiert und Ihnen anschließend übersendet. Sollten Sie während des laufenden Mietverhältnisses Ihren aktuellen Zählerstand benötigen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister.

  • Ja. Sie sind als Mieter selbst dafür verantwortlich, den Stromliefervertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen und beim Auszug zu kündigen.

Antrag auf Tierhaltung

  • Die Haltung von Kleintieren (z. B. Hamster, Wellensittiche, Zierfische) in üblicher Anzahl ist genehmigungsfrei. Für Hunde und Katzen benötigen Sie unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  • Nutzen Sie hierfür das Formular „Antrag auf Tierhaltung" im Servicecenter. Geben Sie Art, Rasse, Größe und Anzahl der Tiere an - bei Hunden bitte zusätzlich den Nachweis der Haftpflichtversicherung beifügen.

Kontakt zur Hausverwaltung

  • Am schnellsten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular sowie über die im Impressum hinterlegte Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Für strukturierte Anliegen nutzen Sie bitte die Formulare im Servicecenter - so kommt Ihr Anliegen direkt bei der zuständigen Person an. Unsere Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie in dringenden Fällen (z. B. Wasserrohrbruch) unseren Notdienst.

Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

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